Veröffentlichung Beschlüsse
Beschlüsse zur Gemeinderatssitzung am 09.10.2023
Beschluss Nr. 01 / 07 / 2023
Die Tagesordnung lag allen RM vor und wird vom GR der GO bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend 6
Ja: 6
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 02 / 07 / 2023
Die Niederschrift der Ratssitzung vom 21.08.2023 lag allen RM vor, es gab keine
Beanstandungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 6
Ja: 5
Nein: 0
Enthaltung: 1
Beschluss Nr. 03 / 07 / 2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Oettersdorf fasst in seiner Sitzung am 09.10.2023 folgenden
Beschluss:
Beschluss der Gemeinde Oettersdorf zur Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB zur Ergänzungssatzung
„Flurstück 876/6“
– Abwägungsbeschluss –
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Ergänzungssatzung „Flurstück 876/6“
und bis einschließlich 22.09.2023 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, hat der
Gemeinderat Oettersdorf geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und
untereinander gerecht abgewogen (Details siehe hierzu Abwägungsprotokoll):
a. berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
1 | Thüringer Landesverwaltungsamt | 25.04.2023 |
2 | Landratsamt Saale-Orla-Kreis | 27.04.2023 |
3 +4 | Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Pößneck + Flurbereinigungsbereich Gera |
27.04.2023 |
5 | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz | 20.04.2023 |
8 | Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum | 06.04.2023 |
13 | TEN Thüringer Energienetze GmbH | 29.03.2023 |
16 | Zweckverband Wasser / Abwasser „Obere Saale“ | 19.04.2023 04.07.2023 |
17 | Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla | 05.04.2023 |
Ö1 | Bürger aus Oettersdorf | 29.04.2023 |
b. teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
– keine
c. nicht berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise von:
– keine
d. folgende Stellungnahmen sind ohne Bedenken, Anregungen und Hinweise:
6 | Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologie, Bau-/Kunstdenkmalpflege |
05.05.2023 |
7 | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische Denkmalpflege |
11.04.2023 |
9 | IHK Ostthüringen zu Gera | 02.05.2023 |
11 | Forstamt Schleiz | 17.04.2023 |
14 | Thüringer Netkom GmbH | 29.03.2023 |
15 | Gewässerunterhaltungsverband Obere Saale/Orla | 02.05.2023 |
18 | Deutsche Telekom Technik GmbH | 25.05.2023 |
19 | KomBus Verkehr GmbH | 30.03.2023 |
20 | BIL-Leitungsauskunftsportal | 26.03.2023 |
A | Stadt Schleiz | 04.04.2023 |
B | Stadt Neustadt an der Orla | 11.04.2023 |
C, D, E | VG „Seenplatte“ für Görkwitz, Löhma und Pörmitz |
11.05.2023 |
e. folgende Stellungnahmen blieben aus:
10 | Handwerkskammer für Ostthüringen |
12 | Polizeiinspektion Schleiz |
Die Verwaltung wird beauftragt:
– den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen
– die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Anlage zum Beschluss:
Abwägungsprotokoll (Stand: 22.09.2023)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 4
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 04 / 07 / 2023
Beschluss der Gemeinde Oettersdorf zur Ergänzungssatzung „Flurstück 876/6“
– SATZUNGSBESCHLUSS –
1. Der Gemeinderat beschließt die Ergänzungssatzung „Flurstück 876/6, bestehend aus
den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 25.09.2023,
gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 88 ThürBO als Satzung. Die Begründung zur
Ergänzungssatzung in der Fassung vom 25.09.2023 wird gebilligt.
2. Die Satzung samt Verfahrensakte ist der Rechtsaufsichtbehörde anzuzeigen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Erhalt der Würdigung der Satzung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde, die Ergänzungssatzung „Flurstück 876/6“ ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zum Beschluss:
– Ergänzungssatzung – Planzeichnung (Stand: 25.09.2023)
– Begründung zur Satzung (Stand: 25.09.2023)
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 7
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 05 / 07 / 2023
Gestattungsvertrag zwischen Gemeinde Oettersdorf und JH PV11 GmbH und Co AG
Der BM erläutert dem GR den Inhalt des Gestattungsvertrages und gibt dem GR Einblick in
diesen. Der GR hat keine Einwände zum Vertrag.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oettersdorf fasst folgenden Beschluss:
Der Gestattungsvertrag
Zwischen der
Gemeinde Oettersdorf
Löhmaer Weg 13
07907 Oettersdorf
und der
JH PV 11 GmbH und Co.KG
Gewerbestraße 1
18184 Broderstorf OT Roggentin
über die Benutzung von Privateigentum zum Bau und Betrieb einer Trasse zum Transport
elektrischer Energie von den Photovoltaikanlagen auf dem Grundstück von der Oettersdorfer
Landwirtschaftliche AG (Gemarkung Oettersdorf; Flurstück 112/3, 113/3 und 348/2 zum
Einspeisepunkt der Thüringer Energienetze GmbH wird bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 7
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 06 / 07 / 2023
Aufhebung Beschluss 62/08/2017 Aufwandsentschädigung Denkmalpflege
Der Gemeinderat der Gemeinde Oettersdorf hebt den Beschluss 62/08/2017 auf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 7
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 07 / 07 / 2023
Aufhebung Beschluss 62/08/2017 Aufwandsentschädigung Denkmalpflege
Der GR der Gemeinde Oettersdorf fasst folgenden Beschluss:
Die Pflege des Denkmals für die Opfer von Krieg, Gewalt und Vertreibung wird von den
Gemeindearbeitern erledigt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 7
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr. 08 / 07 / 2023
Aufhebung Beschluss 62/08/2017 Aufwandsentschädigung Denkmalpflege
Der Gemeinderat der Gemeinde Oettersdorf fasst folgenden Beschluss:
Der Verantwortliche der Hompage erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 100 Euro.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 8
davon Anwesend: 7
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Oettersdorf, den 10.10.2023
J. Tens
Bürgermeister