Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in Oettersdorf am 14.09.2025
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in Oettersdorf am 14.09.2025
Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Oettersdorf hat in seiner Sitzung am 14.09.2025 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl der Gemeinde festgestellt.
Zahl der Wahlberechtigten: 668
Zahl der Wähler: 391
Zahl der ungültigen Stimmabgaben: 8
Zahl der gültig abgegebenen Stimmen: 382
Abgegebene gültige Stimmen:
1 Luft, Steffen 156
2 Kühnel, Dirk 107
3 Carl, Henry 83
4 Kühnel, Alexandra 9
5 Geiler, Janina 7
6 Schneider, Christian 2
7 Kirchner, Bernd 2
8 Göller, Petra 2
9 Drews, Anke 1
10 Schaller, Lutz 1
11 Pätz, Marcus 1
12 Hirsch, Paul 1
13 Müller, Robin 1
14 Sachs, Philip 1
15 Brendel, KLaus 1
16 Oertel, Nadine 1
17 Schneider, Marcus 1
18 Knoch, Mirko 1
19 Bucklitsch, Dirk 1
20 Butz, Regina 1
21 Fröhlich, Heiner 1
22 Hollmann, Heiko 1
Da bei der Wahl am 14.09.2025 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmenerhalten hat, findet am 28.09.2025 von 8.00 bis 18.00 Uhr zwischen
Herrn Steffen Luft 156 Stimmen
und
Herrn Dirk Kühnel 107 Stimmen
eine Stichwahl statt.
Scheidet einer dieser beiden Bewerber vor der Stichwahl durch Tod oder Verlust der Wählbarkeit aus, findet die Stichwahl nicht statt; dann ist die Wahl zu wiederholen.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Die Wahlbenachrichtigung für die erste Wahl behält ihre Gültigkeit. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl.
Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl findet im Anschluss an die Wahlhandlung im Wahlraum statt.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. Dies gilt auch für die Wahlberechtigten, die einen Wahlschein für die Stichwahl bereits vor der ersten Wahl beantragt haben. Im Übrigen können Wahlscheine für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen unter folgenden Voraussetzungen beantragt werden:
Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und nicht bereits vor der ersten Wahl einen Wahlschein beantragt hat, erhält auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung bis zum 26.09.2025, 18.00 Uhr, beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antragsteller muss in dem Antrag seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift sowie die Anschrift angeben, an die der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu senden ist. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 27.09.2025, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Ausnahmsweise erhält ein Wahlberechtigter noch bis zum 28.09.2025, bis 15.00 Uhr, auf Antrag bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlschein, wenn
- er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
- die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind,
- das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wurde oder
- bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Wahlanfechtung kann erst nach der Bekanntmachung der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl erfolgen.
Mertz
Gemeindewahlleiterin
