Veröffentlichung Beschlüsse der Ratssitzung vom 03.09.2024
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
3. Bestätigung der Tagesordnung (Beschluss)
4. Niederschrift der Ratssitzung vom 25.11.2025 (Beschluss)
5. Trockenbauarbeiten ehemalige Sauna Kulturhaus (Beschluss)
6. Aktueller Stand ländlicher Wegebau Holzmühlenstraße – Beratung über
weiteres Vorgehen
7. Beratung Investitionen für das Haushaltsjahr 2025
8. Auswertung des Gesprächstermins der Gemeinde Oettersdorf mit der
AWO am 13.01.2025
9. Information zu den Baumängeln am Gebäude KITA
10. Einwohnerfragestunde
11. Anfragen/ Informationen BM
Beschlüsse zur Gemeinderatssitzung am 12.08.2024
Zu Punkt 1:
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt um 19.30 Uhr alle anwesenden RM. Die Beschlussfähigkeit ist
gegeben. (anwesend BM und 8 RM).
Zu Punkt 2:
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung
Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wird festgestellt.
Zu Punkt 3:
Bestätigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung lag allen RM vor und wird vom GR der GO bestätigt.
Beschluss Nr.: 01 / 01 / 2025
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon Anwesend: 9
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltung: 0
Befangen nach § 38: 0
Zu Punkt 4:
Niederschrift der Ratssitzung vom 25.11.2025
Die Niederschrift der Ratssitzung vom 25.11.2024 lag allen RM vor, es gab keine
Beanstandungen.
Beschluss Nr.: 02 / 01 / 2025
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 9
davon Anwesend: 9
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltung: 1
Befangen nach § 38: 0
Zu Punkt 5:
Trockenbauarbeiten ehemalige Sauna Kulturhaus
Der BM informiert den GR über den Rückbau der Trockensauna im Kulturhaus und dem
baulichen Zustand nach dem Ausbau der Sauna. Um diesen Raum für eine weitere Nutzung
durch den Pächter vorzubereiten, sind umfangreiche Trockenbauarbeiten notwendig.
Dafür wurden durch die Baubehörde der VG „Seenplatte“ zwei Angebote eingeholt.
– Tischlerei Fröhlich aus Oettersdorf: 969,24 Euro
– Heiko`s Trockenbau + Hausmeisterservice aus Volkmannsdorf: 995,82 Euro
Ein Beschluss zur Vergabe der Bauleistung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gefasst
werden, da Oettersdorf noch keinen aktiven Haushalt für 2025 besitzt.
Somit wird der Beschluss auf eine der nächsten Ratssitzung verschoben.
Zu Punkt 6:
Aktueller Stand ländlicher Wegebau Holzmühlenstraße – Beratung über
weiteres Vorgehen
Der BM informiert den GR über den aktuellen Stand des Bauvorhabens ländlicher Wegebau
Holzmühlenweg – L 3002. Da das notwendige Sondernutzungsrecht durch das Thüringer
Straßenbauamt verweigert wird, sind die schon zugesicherten Fördermittel für 2025 nicht
abrufbar. Somit ist die Baumaßnahme 2025 in geplanter Form nicht durchführbar.
Der GR diskutiert ausführlich über mögliche Alternativen, stellt aber fest, dass auf Grund der
finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde eine Durchführung der geplanten Baumaßnahme
ohne Fördermittel nicht in Frage kommt.
Aus diesem Grund wird der BM beauftragt die übergeordneten Behörden (Landrat und
Präsident Straßenbauamt) schriftlich um einen Vorort-Termin zu bitten, um eine
einvernehmliche Lösung der unbefriedigenden Situation zu finden.
Da bis zur Klärung der Sachlage einige Zeit vergehen wird, entschließt sich der GR
einstimmig das Bauvorhaben auf 2026 zu verschieben. Der BM wird den GR über die
Entwicklung weiter informieren.
Zu Punkt 7:
Beratung Investitionen für das Haushaltsjahr 2025
Der BM informierte den GR über aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Oettersdorf. Auf
Grundlage der ersten Schätzungen des Steueraufkommens im Jahr 2025 und den noch
laufenden Jahresabschluss 2024, kann noch keine genaue Bestimmung der finanziellen
Höhe der Investitionen vorgenommen werden. Weiter informierte der BM den GR über zu
erwarteten Einnahmen aus den Grundsteuern A und B nach der Steuerreform. Da in der
Grundsteuer B Mindereinnahmen von ca. 5000,00 Euro zu erwarten sind, wird die Gemeinde
eine Erhöhung der Hebesätze im Haushalt 2025 nicht vermeiden können.
Nach eingehender Diskussion hat sich der GR darauf geeinigt, die Investitionen auf
notwendige Ausgaben zu beschränken um eine unnötige Verschärfung der
Haushaltssituation zu verhindern.
Folgende Finanzmittel sollen, wenn möglich im Haushalt 2025 berücksichtigt werden:
Investitionsplan Haushalt 2025
Verwaltungshaushalt:
– Verkehrsschilder: 500,00 Euro
– Zuschüsse Vereine: je Verein 250,00 Euro
– Sanierung Raum Sauna: 2000,00 Euro
– Trockenlegung Tür Kulturhaus: 2500,00 Euro
Vermögenshaushalt:
– LSV 49 Oettersdorf (einmalige Zuwendung Sportplatzbau) 15.000,00 Euro
– Straßenreparatur und Risssanierung 15.000,00 Euro oder
20.000,00 Euro
– Straßenbau 6WE Borde setzen 2500,00 Euro
Zu Punkt 8:
Auswertung des Gesprächstermins der Gemeinde Oettersdorf mit der AWO
am 13.01.2025
Ratsmitglied Bastian Degel informierte den GR über die Gespräche mit der Leitung der AWO
Kindertagesstätte Oettersdorf. Es wurde über das weitere Vorgehen bei Personalstruktur und
den Personalschlüssel gesprochen. Dabei wurde vereinbart 2025 weiter mit dem
Personalschlüssel von 2024 zu arbeiten.
Des Weiteren wurde die Einstellung der Sprachförderung vereinbart. Neueinstellungen von
Personal wurden nicht vereinbart.
Zu Punkt 9:
Information zu den Baumängeln am Gebäude KITA
Der BM erläuterte an Hand von Bildaufnahmen die vom Kindergarten angezeigten
Baumängel. Nach Abschätzung der Kosten und der vorhandenen Möglichkeiten, legte der
GR folgende Maßnahmen fest:
– 5 Fenster Räume Heimatverein erhalten neue Wetterschenkel und werden neu eingekittet,
ebenso wird ein neuer Farbanstrich durch den Heimatverein realisiert. Materialkosten gehen
zu Lasten des Mietkontos.
– die Reparatur am Dach und dem Blitzschutz übernehmen die Gemeindearbeiter,
Materialkosten an Mietkontos
– Erneuerung Holztür vom Fehlboden und der Fensterbank am Küchenfenster durch
Tischlerei Fröhlich, Oettersdorf. Die Kosten werden über das Mietkonto abgesichert.
– der Gartenzaun wird von den Gemeindearbeitern erneuert, die Materialkosten trägt das
Mietkonto
– die Westfassade wird nach Absprache mit der Bauverwaltung der VG „Seenplatte“ und der
Wohnungsgesellschaft als Bauvorhaben für 2026 eingeplant. Ein Antrag auf Fördermittel
muss durch die Bauverwaltung VG „Seenplatte“ geprüft werden.
Zu Punkt 10:
Einwohnerfragestunde
Dieser Punkt entfällt.
Zu Punkt 11:
Anfragen/ Informationen BM
Dieser Punkt entfällt.
J. Tens
Bürgermeister